Markus Meissner
Foto: Carlavelorep, Andreas Schütz – Caritas
Leitfaden zur Feststellung des Abfallendes bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung
Der Leitfaden beschreibt für verschiedene Produktgruppen die rechtlich notwendigen Schritte, gibt Beispiele der Umsetzung und unterstützt Re-Use Betriebe bei der Umsetzung.
Der Leitfaden „Re-Use von Produkten – Leitfaden zur Feststellung des Abfallendes bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung“ entstand in Zusammenarbeit mit sieben Bundesländern und dem BMNT. Allen Interessierten steht nun nach langen und tiefgreifenden Diskussionen Unterlagen zur Verfügung, um Unterstützung für die praktische Umsetzung der rechtlichen Gegebenheiten zu erhalten. Die Integration mehrerer Re-Use- und Reparaturbetriebe stellte sicher, dass in der Praxis eine gesicherte Feststellung des Abfallendes ermöglicht. Die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ gemäß Abfallwirtschaftsgesetz umfasst eine Prüfung, Reinigung und gegebenenfalls Reparatur der Güter, bevor eine zuvor eingetretene Abfalleigenschaft endet und damit ein gebrauchtes Produkt vorliegt. Kernelement sind Prüfchecklisten, die Vorschläge formulieren, wie diese Tätigkeiten für ausgewählte Produktgruppen aussehen, und wie sie in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können. Die Auflistung der rechtlich notwendigen Schritte mit dem damit verbundenen Dokumentationspflichten kann Re-Use-Betrieben zu effizienteren Arbeitsabläufen und einer verbesserten Rechtssicherheit führen.
Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit “dieUmweltberatung” und Re-Use Austria (vormals RepaNet Österreich) durchgeführt.
Projektdauer
2018 – 2019
Leitung
Markus Meissner
Umsetzung
im Auftrag von
Land Burgenland
Land Kärnten
Land Salzburg
Land Steiermark
Land Tirol
Land Vorarlberg
Stadt Wien
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Links
Leitfaden Re-Use von Produkten